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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Allen, auch künftigen Lieferungen und Leistungen, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, jedoch frühestens mit der Bestätigung, auf der Bestell Online-Shop Seite im Internet, die AGB`s gelesenen zu haben, gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich , schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma silver-aquatec, bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn silver-aquatec eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden silver-aquatec behält sich vor, den Vertragsabschluß mittels einer Proforma Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Verbesserungen, oder Änderungen der Leistung sind zulässig soweit der Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma silver-aquatec zumutbar sind. Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise

Am Ende des Bestellvorganges verstehen sich alle Preise incl. 10% MwSt. ab Lager Feldkirch für Silberwasser, inkl. 20 % MwSt. für Lieferungen und sonstige Produkte (Zubehör). Für alle Lieferungen gilt Vorauskasse. Nach Eingang der Zahlung bzw. Bestätigung des Bankunternehmens geht die bestellte Ware, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, umgehend in den Versand Soweit nicht anders vereinbart, ist die Firma silver-aquatec an die in Ihrem Angebot enthaltenen Preise 7 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma silver-aquatec genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt wurden, werden gesondert berechnet.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch silver-aquatec. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener,rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von silver-aquatec gegebenenfalls nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung/Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. silver-aquatec ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug die die Firma silver-aquatec zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen nur das Recht zum Rücktritt.

Versendung und Gefahrenübertrag

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma silver-aquatec verlassen hat. Bei Sendungen an silver-aquatec trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zu Eintreffen der Ware bei silver-aquatec, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarungen per Vorauskasse, Bar, Kreditkarte, per Barnachnahme, Nachnahme Euro-Scheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma silver-aquatec gutgeschrieben worden ist oder Barzahlung erfolgte. Gleiches gilt für die Einlösung von Scheck. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist silver-aquatec zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Ankündigungen sämtliche Forderungen der Firma silver-aquatec gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn silver-aquatec andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält silver-aquatec weiter am Vertrag, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. silver-aquatec steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist silver-aquatec berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. silver-aquatec ist berechtigt die Forderungen abzutreten. silver-aquatec behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren wird silver-aquatec Miteigentümer an dem entstandenen Produkt, im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von silver-aquatec gelieferte Ware vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mir der notwendigen Sorgfalt für silver-aquatec. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Scheck- ist silver-aquatec berechtigt ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betretung der Geschäftsräume durch Beauftragte die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 3 Monate, es sei denn, es wurde vertraglich, schriftlich, anders geregelt. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma silver-aquatec nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Ein Garantieanspruch oder ein etwaiger Mangel muss silver-aquatec unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden da ansonsten die Gewährleistung erlischt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Eine Haftung durch normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Bei Direktservice (Garantiefall) durch andere Serviceanbieter verpflichtet sich der Käufer den Mangel bei der entsprechenden Firma auf eigene Kosten beheben zu lassen.

Haftungsausschluss

Die Informationen auf der Internetplattform silver-aquatec wurden von Fachleuten erstellt und größtenteils aus dem Internet und Fachbüchern recherchiert. Es kann trotzdem keine Garantie oder Haftung übernommen werden. Es bleibt in der Eigenverantwortung des Lesers zu beurteilen, ob die beschriebenen Methoden und Empfehlungen und Umstände auf seine Problemstellung zutreffen oder nicht. Auch bei Einsatz von Mitteln ist der Anwender verpflichtet, sich über die Nebenwirkungen und zulässigen Anwendungsbereiche zu informieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen silver-aquatec und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich als zwingend vereinbart. Andere internationale Rechte, werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne der HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Feldkirch als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Fernabsatzgesetz

Das österreichische Fernabsatzgesetz hat die Richtlinie umgesetzt und ist mit 1.6.2000 in Kraft getreten; es enthält Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (§ 5a bis 5j, 28a, 29 und 31a) und des UWG. Demnach steht Ihnen ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen zu.
 

 
Silver Aquatec - Hämmerlestrasse 83, A-6800 Feldkirch - Mobil: +43 664 73 72 59 80

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